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Aufgrund der großen Trockenheit steigt die Gefahr von Waldbränden. Die Bezirkshauptmannschaft hat daher gemäß § 41 des Forstgesetzes verordnet, dass das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich im Verwaltungsbezirk Bruck/Leitha verboten sind.
Dieses Verbot gilt ab sofort bis zum 1.11.2024. Übertretungen dieser Verordnung werden mit einer Geldstrafe von bis zu € 7.270 oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.
13.08.2024